Icon mit Dokument, das unterschrieben wird
Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Produktfinder der get-e-right

In diesem Produktfinder können Sie als Verbraucher oder Behörde mithilfe einer einfachen Suchfunktion überprüfen, für welche einzelnen Produkte get-e-right aktuell als Bevollmächtigter eingesetzt wird. Je nach Beauftragung durch den Hersteller kann es sich hierbei um die Bevollmächtigung für die Produktsicherheit oder auch um die Bevollmächtigung für den Eintrag in der EPREL-Produktdatenbank (nach der Verordnung (EU) 2017/1369) handeln. Zudem stellen wir Ihnen für Produkte und Hersteller, die wir als Bevollmächtigter vertreten, relevante Daten zur Einsicht zur Verfügung. Im Rahmen der Bevollmächtigung für die Produktsicherheit können Sie die EU-Konformitätserklärung für betroffene Produkt in unserer Datenbank ebenfalls einsehen und – auf Wunsch – direkt herunterladen. Dies gilt auch für weitere Veröffentlichungspflichten für von uns vertretene Produkte. Im Zusammenhang mit der Bevollmächtigung für den Eintrag in der EPREL-Produktdatenbank, können Sie dem Produktfinder weitere Informationen sowie die zu veröffentlichenden Dokumente entnehmen. 

Möchten Sie als Verbraucher wissen, ob wir den Hersteller für das Ihnen vorliegende Produkt vertreten oder weiterführende Informationen einsehen, besuchen Sie bitte unseren Produktfinder für Verbraucher.

Wenn Sie als Marktüberwachungsbehörde Einsicht bekommen möchten, öffnen Sie bitte hierzu unseren Produktfinder für Behörden. Über diesen können Sie auch berechtigte Anfragen zu den Ihnen vorliegenden Produkten stellen, sofern wir für diese von dem Hersteller als Bevollmächtigter beauftragt wurden.