Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.
Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.
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Wir bieten Ihnen mit Hilfe unseres internationalen Partnernetzwerks den Bevollmächtigten für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen in ganz Europa an. Nachfolgend finden Sie ausgewählte Bereiche, in denen wir direkt aktiv sind:
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