BattG Bevollmächtigter in Deutschland

Das neue Batteriegesetz (BattG) ist am 01.01.2021 in Kraft getreten. Bei dem BattG handelt es sich um die Umsetzung der Batterierichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht. Kernstück des Gesetzes ist die Bestimmung über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Es schreibt unter anderem verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber vor. Zudem verpflichtet das BattG die am deutschen Markt beteiligten Hersteller und Importeure, sich seit dem 1.1.2021 bei der zuständigen Behörde (Stiftung Elektro-Altgeräte Register, EAR) zu registrieren, damit sie Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen (bis 31.12.2020 war eine Anzeige im Melderegister des Umweltbundesamtes erforderlich).

Die seit dem 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen im BattG beinhalten nun auch einen Bevollmächtigten für Hersteller mit Sitz außerhalb Deutschlands, der Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Herstellerpflichten unterstützend zur Seite stehen kann. Diesbezüglich haben wir Ihnen die Möglichkeit geschaffen, die get-e-right als Ihren Bevollmächtigten nach dem BattG zu beauftragen. Damit übernehmen wir für Sie nahezu sämtliche Herstellerpflichten aus dem BattG in Deutschland und Sie können sich auf die Herstellung und den Verkauf Ihrer Batterien und Akkumulatoren konzentrieren.

Unsere Leistungen als Bevollmächtigter im Sinne des Batteriegesetzes

  • die Registrierung gemäß § 4 BattG bei der Stiftung EAR als Bevollmächtigter für Ihr Unternehmen
  • die Organisation der Rücknahmeverpflichtungen aus § 5 BattG als Bevollmächtigter für Ihr Unternehmen
  • den Anschluss an ein Rücknahmesystem für Ihre Gerätebatterien gemäß § 7 BattG als Bevollmächtigter
  • die Schaffung von Rückgabemöglichkeiten für Ihre Industriebatterien gemäß § 8 BattG als Bevollmächtigter
  • die Mitwirkung an oder Durchführung einer Erfolgskontrolle gemäß § 15 BattG als Bevollmächtigter

Ihre Vorteile bei der Bevollmächtigung der get-e-right GmbH

  • Rechtssicherheit durch Abwicklung nahezu sämtlicher Auflagen und Pflichten aus dem BattG
  • Kostenlose Beratung zum BattG
  • Einfache und schnelle Meldung der Verkaufsmengen online über das Kundenportal von take-e-way
  •  Attraktive Konditionen

Neuerungen des BattG 2021 in der Übersicht

  • Firmen mit Sitz im Ausland können einen Bevollmächtigten für die Registrierung (siehe "Unsere Leistungen als Bevollmächtigter ..." weiter oben) beauftragen 
  • Batterien (bereits gemeldete & noch nicht gemeldete) müssen ab 2021 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert werden, nicht mehr beim Umweltbundesamt (UBA)
  • Aus der bisherigen Meldepflicht wird eine gebührenpflichtige Registrierung
  • Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien entfällt; zukünftig sind alle Hersteller von Gerätebatterien verpflichtet, sich an einem Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien gemäß § 7 BattG zu beteiligen
  • Rücknahmepflicht für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien wird ergänzt um die Verpflichtung, die finanziellen und organisatorischen Mittel für die Rücknahme von Altbatterien vorzuhalten
  • Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien werden zentral registrierungspflichtig bei der Stiftung EAR
  • Die Hinweis- und Informationspflichten der Vertreiber, Hersteller und Rücknahmesysteme werden aktualisiert
  • Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien wird von 45 auf 50 Prozent erhöht
  • Zusätzliche Hinweise: Für bereits beim UBA gemeldete Hersteller mit aktuellen Daten gilt eine Übergangsfrist für die Registrierung bei der Stiftung EAR bis 31.12.2021. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen durch das Batteriegesetz bleibt weiterhin öffentlich prüf- und einsehbar (Abmahngefahr!)

Kontakt

Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen sehr gerne bei Fragen rund um die Dienstleistung für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung: 040/750687-0 oder consulting@get-e-right.de 

Treten Sie mit uns in Verbindung!

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