WEEE Bevollmächtigter in Deutschland

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Seit dem 24. Oktober 2015 können sich ausländische Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten ohne Niederlassung in Deutschland nicht länger bei der deutschen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren bzw. registriert bleiben.
 
Betroffene Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die bereits registriert sind, müssen sich unter Nennung eines Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland erneut registrieren lassen. Die Stiftung EAR muss als zuständige Stelle über den Bevollmächtigten informiert werden und die Benennung offiziell bestätigen.
 
Sobald der Bevollmächtigte (§3/10 ElektroG) benannt ist, muss dieser eine Neuregistrierung anstelle des eigentlichen Herstellers beantragen. Der ausländische Hersteller sollte die Stiftung EAR so bald wie möglich darüber informieren, ob er einen Bevollmächtigten mit der Registrierung betrauen wird, damit die eigene Registrierung aufgehoben werden kann.

Was beutet das für Sie?

  • Sollten Sie eine Niederlassung in Deutschland haben oder diese planen, muss Ihre Niederlassung Ihre Produkte in Deutschland registrieren. Gern stehen wir Ihnen hierbei mit unserem bewährten Service zur Verfügung.
  • In jedem Fall wird die Stiftung EAR einer neuen Registrierung nur mit einem Bevollmächtigten zustimmen.

get-e-right – Ihr autorisierter WEEE Bevollmächtigter in Deutschland

  • Die get-e-right GmbH wurde als Schwesterunternehmen der take-e-way GmbH gegründet, die derzeit zirka 40 Prozent aller im Bereich B2C bei der Stiftung EAR registrierten Unternehmen beim Elektrogesetz betreut. Das sind über 7.000 Unternehmen aus 46 Nationen.
  • Die get-e-right GmbH übernimmt für Sie die Pflichten des Bevollmächtigten in Deutschland.
  • get-e-right übernimmt für Sie sämtliche Pflichten und Auflagen des ElektroG (WEEE Deutschland) als Ihr Bevollmächtigter.
  • Hierfür führt get-e-right sämtliche Korrespondenz und Kommunikation mit der Stiftung EAR.
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