Wir sind Ihr Bevollmächtigter für Verpackungen in Frankreich
Seit dem 10. Juli 2026 gilt der neue französische Artikel L541-10-9-1: Die Änderung betrifft ausländische Unternehmen, die Waren nach Frankreich verkaufen. Diese können sich nun nicht mehr selbstständig registrieren, sondern benötigen einen Bevollmächtigten (BV) in Frankreich, um Verpackungen rechtskonform in Verkehr zu bringen.
Zudem sind Onlinemarktplätze wie beispielsweise Amazon verpflichtet, die Registrierungen aller Händler zu prüfen, wodurch Importeuren der Ausschluss von diesen Plattformen droht.
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