EU Verantwortliche Person
Rundum-Sorglos-Service
Eine in der Europäischen Union (EU) ansässige Verantwortliche Person – auch EU-Bevollmächtigter, Bevollmächtigter nach dem ProdSG, EU Repräsentant oder EU-REP genannt – steht Herstellern und Einführern bei der Erfüllung von bestimmten Pflichten unterstützend zur Seite. Denn: Nonfood-Produkte unterliegen zahlreichen Regulierungen innerhalb der EU, deren Einhaltung der Hersteller und/oder Einführer sicherstellen muss.
Dies betrifft unter anderem Pflichten aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), aber auch aus der Marktüberwachungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/1020). Ein Hersteller ohne Sitz in der EU muss sicherstellen, dass ein für seine Produkte verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der Europäischen Union ansässig ist. Genau diese Funktion übernimmt get-e-right als Ihre Verantwortliche Person.
Die Verantwortliche Person erfüllt als Verbindungsglied zwischen dem Hersteller und den Marktüberwachungsbehörden mindestens folgende Aufgaben:
- Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für die nationalen Überwachungsbehörden über einen Zeitraum von 10 Jahren nach Inverkehrbringen des Produktes.
- Aushändigung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Konformität eines Produktes an die zuständigen Behörden (auf begründetes Verlangen).
- Kooperation mit den zuständigen nationalen Behörden bei allen Maßnahmen, die zur Abwendung der von den Produkten ausgehenden Gefahren nötig sind.
EU Verantwortliche Person mit Zusatzservices
- Verantwortliche Person für nahezu alle Richtlinien, Normen und Gesetze zur Produktverantwortung und Produktsicherheit (ausgenommen z.B. Medizin-, Lebensmittel- und Kosmetikprodukte).
- Stellung einer erreichbaren und ansprechbaren Adresse in der Europäischen Union, welche unter anderem auf dem Produkt angebracht werden muss.
- Sichere datenbankbasierte Bereithaltung der EU-Konformitätserklärung und der zugehörigen technischen Dokumente über die geforderten 10 Jahre mit je einem öffentlichen Teil für Kunden und Verbraucher und einem geschützten Teil für Behörden (Aushändigung der Unterlagen gegenüber den Behörden findet jedoch nur bei einer berechtigten Anfrage statt).
- Prüfung von Produkten zur Erlangung der Marktfähigkeit nach allen einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Normen.
- Durchführung / Unterstützung bei Registrierungen in den notwendigen nationalen Datenbanken der Marktüberwachung (z.B. WEEE-, Verpackungs- und Batterie-Register, EPREL-Datenbank der EU, etc.).
- Unterstützung bei Anfragen der Marktüberwachungsbehörden, des Zolls oder sonstiger Dritter durch erfahrene Qualitäts- und Produktmanager sowie Compliance-Berater und Fachanwälte.
- Produktüberwachung durch z.B. Stichprobenentnahmen im Markt, Marktüberwachung, etc.
- Sofern notwendig, Aufnahme der Produkte in einen bestehenden Rahmenvertrag einer Produktschutzversicherung.
- Und vieles mehr.
Wer benötigt einen EU-Bevollmächtigten?
Die vorgenannten Serviceleistungen sind für alle Wirtschaftsakteure in der Wertschöpfungskette von Vorteil. Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen als Hersteller, Fulfillment-Dienstleister, Importeur, Marktplatz-Betreiber oder Onlinehändler, wie wir Ihnen gezielt weiterhelfen können.
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