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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

FĂŒr fast jedes Produkt verpflichtend: GemĂ€ĂŸ ProdSVO mĂŒssen Hersteller fĂŒr die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Das e-systems-Hinweisgebersystem

Wir nehmen unsere Verantwortung sehr ernst. Unser Hinweisgebersystem ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Interne sowie externe VerdachtsfĂ€lle innerhalb der e-systems-Gruppe können so prĂ€ventiv gemeldet werden und fĂŒr AufklĂ€rung sorgen.

FĂŒr uns als verantwortungsvolles Unternehmen ist ein regelkonformes Verhalten selbstverstĂ€ndlich.

Unserer Zugang fĂŒr die Meldung von VerdachtsfĂ€llen basiert auf einer explizit fĂŒr diesen Rechtsbereich zugeschnittenen professionellen Lösung, so dass maximale Rechtssicherheit und AnonymitĂ€t jederzeit gewĂ€hrleistet sind.