Bevollmächtigter für Unternehmen ohne eigene Niederlassung in Frankreich

Sollten Sie in Frankreich Produkte verkaufen, die den EPR-Vorschriften unterliegen, oder solche Verkäufe in Zukunft planen, unterstützen wir Sie gerne mit unserem bewährten Service. Wenn Sie keine Niederlassung in Frankreich haben, benötigen Sie einen Bevollmächtigten.

get-e-right – Ihr autorisierter Bevollmächtigter in Frankreich

get-e-right übernimmt für Sie sämtliche Pflichten und Auflagen gemäß dem Artikel L.541-10-9-1 des französischen Umweltgesetzbuches als Ihr Bevollmächtigter.

Rechtlicher Hintergrund

Auch ausländische Fernabsatzverkäufer sind verpflichtet, die jeweiligen nationalen EPR-Vorschriften einzuhalten. Aus diesem Grund müssen nicht-französische Fernabsatzverkäufer auch in Frankreich einen Bevollmächtigten benennen, der für die Einhaltung der dortigen Verpflichtungen verantwortlich ist.

In Frankreich ist diese Verpflichtung in Artikel L. 541-10-9-1 des französischen Umweltgesetzbuchs geregelt:

"Unterliegt eine nicht in Frankreich ansässige Person gemäß den Artikeln L. 541-10 oder L. 541-10-9 dem Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung, so muss sie durch schriftliche Vollmacht eine in Frankreich ansässige natürliche oder juristische Person als Bevollmächtigten benennen, der für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung verantwortlich ist. Dieser Bevollmächtigte tritt in alle Verpflichtungen ein, die sich aus dem Grundsatz der erweiterten Herstellerverantwortung ergeben, für die er das Mandat annimmt."

Kostenlose Beratung

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17 Uhr. Rufen Sie uns einfach an!

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