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Produktsicherheitsverordnung erfordert Verantwortliche Person
EU Verantwortliche Person - Service

Seit dem 16.07.2021 ist es gesetzeswidrig, Produkte mit CE-Kennzeichnung ohne eine Verantwortliche Person in der EU zu verkaufen. Auch die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Hersteller, eine Verantwortliche Person anzugeben.

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Dokument mit dem Titel GPSR und einem Warndreieck, auf das eine Lupe zeigt
Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 verpflichtet
GPSR Risikoanalyse erforderlich

Für fast jedes Produkt verpflichtend: Gemäß ProdSVO müssen Hersteller für die Produkte, die sie in Verkehr bringen, technische Unterlagen erstellen, die auf einer internen Risikoanalyse beruhen.

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Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz / Batteriegesetz

Das Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie/AbfRRL (Drucksache 88/20), welches im Oktober 2020 in Kraft getreten ist, sah in Artikel 2 eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in § 18 vor. Demnach ist seitdem jährlich der Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG durch die Hersteller zu veröffentlichen.

Hiermit kommt die get-e-right GmbH, als Bevollmächtigter im Sinne des Elektronikgerätegesetzes / ElektroG dieser neuen Pflicht für alle Kunden nach, welche get-e-right als Bevollmächtigten einsetzen und einen aktiven Vertrag am Laufen haben.

Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG, bereitgestellt durch unser Partnerunternehmen take-e-way

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Rücknahme-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach dem Batteriegesetz (BattG)