Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich

Vertreter nach der österreichischen Verpackungsverordnung für Importeure aus Drittländern

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die neue österreichische Verpackungsverordnung. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft ausländische Unternehmen, die Waren nach Österreich verkaufen. Diese können sich nun nicht mehr selbstständig registrieren und benötigen einen Bevollmächtigten in Österreich, um rechtskonform Verpackungen in Verkehr zu bringen.

Zudem sind Online Marktplätze wie beispielsweise Amazon verpflichtet, die Registrierungen aller Händler zu prüfen, wodurch Importeuren der Ausschluss von diesen Plattformen droht.

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