Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich
Ab 01.01.2023 treten Änderungen in der österreichischen Verpackungsverordnung in Kraft.
Wer ist verpflichtet?
Generell unterscheidet die österreichische Verpackungsverordnung zwischen ausländischen Herstellern (gesetzlicher Begriff, der auch Händler und Importeure als solche definiert) aus EU-Staaten und Drittländern. Beim Verkauf an private Endnutzer, ohne selbst einen Sitz in Österreich zu haben, besteht in diesem Zusammenhang für alle Hersteller die generelle Registrierungspflicht inklusive der Bestellung eines Bevollmächtigten. Jedoch können Hersteller aus Drittländern beim Verkauf an gewerbliche Endnutzer sowie Händler diese österreichischen Importeure (Primärverpflichtete) zukünftig nicht entpflichten bzw. nicht die erweiterte Herstellerverantwortung für diese übernehmen. Dies ist ab dem 01.01.2023 nur noch für Hersteller aus EU-Staaten möglich, die bei Entpflichtung eines österreichischen Importeurs einen bevollmächtigten Vertreter bestellen müssen, der in die Rechte und Pflichten des Herstellers eintritt. Diese Verpflichtung zur Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters gilt ebenso für Einwegkunststoffprodukte. Wenn Sie hiervon betroffen sind, finden Sie nachfolgend die passende Lösung.
Die get-e-right Austria Lösung
- Abschluss von verpflichtenden Verträgen in Ihrem Namen
- Behördliche Registrierung
- Einreichung von Meldungen beim Rücknahmesystem in Ihrem Namen
- Vertretung gegenüber Behörden als Ihre Kontaktperson
- Übernahme Ihrer Haftung gemäß Verwaltungsstrafgesetz (hierfür ist Ihre Kooperation bei unserer Ausführung des Bevollmächtigten Voraussetzung)
So funktioniert’s:
- Sie beantragen die ordnungsgemäße Registrierung in Österreich bei uns
- Wir führen eine Risikobewertung und Qualifizierung durch, um spätere Vollzugsrisiken zu erkennen und einen reibungslosen Registrierungs- und Monitoring-Prozess sicherzustellen
- Sie beauftragen uns (get-e-right Austria GmbH) als Bevollmächtigten
- Sie lassen die Bevollmächtigung notariell beglaubigen
- Die Registrierung wird von uns gemeinsam mit der Altstoff Recycling Austria AG (ARA) durchgeführt
- Nach erfolgreicher Registrierung und Bevollmächtigung: Unser Kundenportal bietet Ihnen die optimale und einfache Plattform für die regelmäßig wiederkehrende Mengenmeldung, Plausibilisierung und Archivierung, einschließlich Erinnerungsfunktion, damit Sie nichts vergessen.
Ihr Vorteil
- Skalierbare IT-Lösung: Meldeplattform, standardisierte Registrierungs- und Meldeprozesse, prüfungsfähige Oberfläche
- Compliance (Kontrolle und QS): Plausibilitätsprüfung, kontinuierlicher Informationsfluss, Schulungen, Unterstützung bei behördlichen Prüfungen
- Prüfung laufender Meldungen: automatisierte Validierung (Plausibilitätscheck), digitale Korrekturmeldung, Meldung an die Systeme
- Jahresabschluss- und digitale Importeurs-Meldung: kontinuierliche Unterstützung im Prozess, Meldung an Systeme.